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Änderung der BGH-Rechtsprechung: unwirksame Klausel, wenn Abgeltungsklausel aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter zu bestimmenden Handwerkunternehmens erfolgen soll, § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 285/12, 29.05.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 178/05, 05.04.2006
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Keywords: Mieter AGB Klausel Renovierungsfristen Schönheitsreparaturen Endrenovierungsklausel Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Unwirksamkeit Handwerker Rechnung
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