Detailansicht Urteil
Katzennetz am Balkon einer Eigentümergemeinschaft als zustimmungspflichtige bauliche Veränderung; §§ 22 Abs. 1 S. 1, 14 Nr. 1 WEG
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 44/98, 09.03.1998
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 130/10, 10.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: bauliche veränderung ästhetischer Gesamteindruck Optik optischer Zustimmung Wohnungseigentümer Beseitigung Unterlassen Rechtsanwalt Franbk DOhrmann Bottrop Katzen Fangnetz
Ähnliche Urteile
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Schimmel Mietminderung Eigentümerversammlung Teilungserklärung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Abschleppen Jahresabrechnung Kurioses Miete Telefonwerbung Arzthaftung Nachbarrecht Beirat Sondereigentum Wurzeln Veränderung Tierhaltung Kündigung Wirtschaftsplan Abmahnung Garage Protokoll Wohnungseigentümer Makler Verwalter Beschluss Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!