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Zulässige Unterlassungsklage trotz Vertragsstrafe nach wiederholter verbotener Telefonwerbung; § 7 Abs. 2 Nr. 2 Fall 2 UWG
OLG Bamberg, AZ: 6 U 2/07, 12.03.2007
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BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 164/09, 10.02.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 348/06, 16.07.2008
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wiederholungsgefahr Vertragsstrafe Abmahnung Kaltaquise Telefonwerbung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Aktivlegitimation Mitbewerberstellung Unterlassungsklage
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Zutreffend sind die Ausführungen zum Rechtsschutzbedürfnis einer Unterlassungsklage trotz Vorliegen eines Vertragsstrafeversprechens, jedoch hat das OLG Bamberg verkannt, dass vorliegend ein Verbraucher wettbewerbsrechtliche Ansprüche nach dem UWG geltend gemacht hat. Dieser ist jedoch in wettbewerbsrechtlichen Verfahren nicht klagebefugt gem. § 8 Abs. 3 UWG.
Er hätte daher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen müssen. Die Klage war aber vor der Kammer für Handelssachen (Landgerichts Coburg Az: 1HK O 50/06) anhängig gemacht worden, welche für Wettbewerbssachen, nicht aber für zivilrechtliche Unterlassungsansprüche zuständig ist.