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Neuwahl des Verwalters erfordert mehrere Vergleichsangebote, die bereits mit der Einladung zu versenden sind; §§ 139, 675 BGB, 24, 26, 29 WEG
LG Köln, AZ: 29 S 135/12, 31.01.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 96/10, 01.04.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Anfechtungsklage drei konkurrenzangebote Beschlussfassung Wohnungseigentümer Verwaltervertrag Abschluss Vollmacht Ermächtigung
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