Detailansicht Urteil
Eine bereits beschlossene Treppenhausrenovierung kann durch einen Zweitbeschluss wieder aufgehoben werden; § 21, 23 WEG
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/13, 25.10.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schönheitsreparatur Notwendigkeit Wohnungseigentümergemeinschaft Renovierung Instandhaltung Ermessen Eigentümerversammlung Anfechtungsklage beschlussanfechtung abgenutzt dreckig renovierungsbedürftig Mehrheitsbeschluss Anstrich anstreichen Aufhebung erstbeschluss Rückgängigmachung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Jahresabrechnung Abmahnung Wurzeln Schimmel Nachbarrecht Mietminderung Gemeinschaftseigentum Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Protokoll Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Sondereigentum Telefonwerbung Treppenlift Kündigung Verkehrsunfall Kurioses Makler Verwalter Wohnungseigentümer Anfechtungsklage Garage Arzthaftung Gegenabmahnung Abschleppen Beschluss Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Beirat Veränderung Tierhaltung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!