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Eigentümer haftet nicht für Schäden am Gemeinschaftseigentum nach eigenmächtigem Fenstertausch, wenn Vorschäden vorhanden waren
AG Bottrop, AZ: 20 C 5/25, 17.10.2025
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Schadensersatz Feuchtigkeit undichtigkeit Sanierung Fenster Dämmung Fassade Instandsetzung
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