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Behauptet der Mieter in einm Anwaltsschreiben, Ansprüche auf Erstattung von zu viel gezahlter Mieten wegen Mietwucher zu besitzen und behält er sich dabei die Geltendmachung gerichtlicher Schritte vor, kann der Vermieter negative Feststellungsklage erheben.

Die Klage ist begründet, wenn der Mieter weder den Mietwucher darlegt, noch eine verbindliche Erklärung abgibt, von dem Anspruch Abstand zu nehmen.
AG Duisburg-Hamborn, AZ: 7 C 35/22, 17.06.2022
Ein Leasinggeber, der wie vorliegend die Zedentin Eigentümerin, aber nicht Halterin des Leasing-Kraftfahrzeugs ist, muss sich im Rahmen der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs nach § 823 BGB wegen Verletzung ihres Eigentums am Leasingfahrzeug bei einem Verkehrsunfall weder ein Mitverschulden des Leasingnehmers oder des Fahrens des Leasingsfahrzeugs noch dessen Betriebsgefahr anspruchsmindernd zurechnen lassen.
AG Frankenthal (Pfalz), AZ: 3a C 32/22, 15.06.2022
Die Frage, ob eine Urkunde die Schriftform wahrt oder nicht, ist grds. aus der Sicht des Zeitpunkts ihrer Unterzeichnung zu beurteilen. Spätere tatsächliche Geschehnisse können die Wahrung der Form nicht mehr infrage stellen. Allenfalls nachträgliche, nicht formwahrend getroffene Änderungsvereinbarungen können dazu führen, dass die Schriftform von nun an nicht mehr gewahrt ist.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 12 U 86/21, 15.06.2022
1. Wird im Mietvertrag die Zahlung der Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung vereinbart, ist unerheblich, wenn es keine Anlage "Betriebskostenaufstellung" gibt.

2. In der Nichtgeltendmachung von Betriebskosten durch den Rechtsvorgänger des Vermieters kann kein Angebot zur stillschweigenden Vertragsänderung gesehen werden.
AG Hannover, AZ: 563 C 1669/22, 10.06.2022
Die Aufstellung von Überwachungskameras am Mietobjekt verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Mieter.

Die Installation der Kameras zuvörderst für die Abwehr von Straftaten wie Sachbeschädigungen, Diebstahl und Hausfriedensbruch einzusetzen sowie dazu, Ungezieferbefall, Vermüllung und Geruchsbelästigungen zu vermeiden, setzt eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Interessen des Vermieters voraus.
LG München I, AZ: 14 S 2185/22, 07.06.2022
Das Begründungserfordernis für die Kündigungserklärung nach § 569 Abs. 4 BGB und die Regelung über die „Schonfristzahlung“ in § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wirken nicht in der Weise zusammen, dass es zur Beseitigung einer fristlosen Kündigung jedenfalls ausreiche, die zum Anlass der Kündigung genommenen und im Kündigungsschreiben bezeichneten Rückstände auszugleichen.
LG Berlin I, AZ: 64 S 209/21, 02.06.2022
Ein Aushandeln von Vertragsbedingungen i.S.d. § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB liegt nicht bereits dann vor, wenn der Verwender die vorformulierte Klausel nur in Teilen aufgrund des konkreten Vertrages abändert, der Kerngehalt der gesetzesabweichenden Regelung jedoch erhalten bleibt.
LG Hanau, AZ: 2 S 35/20, 31.05.2022
Der Pächter/Mieter, der als Kaution/Sicherheit eine selbstschuldnerische Bürgschaft zu stellen hat, genügt dieser Verpflichtung durch Abschluss einer Kautionsversicherung dann nicht, wenn die danach vereinbarte Bürgschaft hinter den im Vertrag verabredeten Anforderungen an die Bürgschaft zurückbleibt und zudem von laufenden (hier: jährlichen) Zahlungen der Versicherungsprämie des Mieters/Pächters abhängig ist.
OLG Hamm, AZ: 30 U 15/22, 27.05.2022
Das Abstellen eines Elektro-Autos in einer angemieteten Garage gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Garage.

Der Vermieter muss trotz befürchteter erhöhter Brandgefahren auch den Einbau einer Wallbox dulden.
LG München I, AZ: 14 S 16374/21, 25.05.2022
Die Abrechnungsfrist des § 556 III S. 2 BGB wird nur mit einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung gewahrt. Formell ordnungsgemäß ist eine Betriebskostenabrechnung, wenn sie den allgemeinen Anforderungen des § 259 BGB entspricht.

Unerheblich ist, ob einzelne andere Positionen der Nebenkostenabrechnung den Anforderungen einer formell wirksamen Abrechnung genügen.

Soweit ein solch formeller Fehler vorliegt, ist die Abrechnung unwirksam und eine Korrektur zugunsten des Vermieters nur innerhalb der Frist des § 556 III S. 2 BGB möglich
AG Nürtingen, AZ: 17 C 3483/21, 25.05.2022
Den Erwerber einer Mietwohnung per Zuschlag im Zwangsversteigerungsverfahren bindet die von dem ursprünglich Vermieter getroffene mietvertragliche Vereinbarung, wonach der Vermieter das Mietverhältnis nur „in besonderen Ausnahmefällen“ kündigen darf, wenn „wichtige berechtigte Interessen“ eine Beendigung des Mietverhältnisses notwendig machen, bei der Ausübung seines Kündigungsrechts wegen Eigenbedarfs nicht.
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 2877/21, 25.05.2022
Nur ein endgültiger Ausschluss der Minderung, der dem Geschäftsraummieter bei Vorliegen eines den vertragsgemäßen Gebrauch einschränkenden Mangels auch den Rückzahlungsanspruch verwehrt, benachteiligt den Mieter unangemessen gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 368/20, 24.05.2022
Ständige in strafrechtlich relevanter Weise erfolgten Beleidigungen vonanderen MItern kann eine fristlose Kündigung des Mitverhältnisses begründen.

Für die Wirksamkeit der Kündigung kommt es maßgeblich darauf an, ob der Kündigungstatbestand zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung vorgelegen hat. Durch ein nachträgliches Wohlverhalten wird die Wirksamkeit nicht berührt.
AG München, AZ: 419 C 15714/21, 19.05.2022
Eine pandemiebedingte Betriebsuntersagung stellt kein Gebrauchshindernis dar, sondern sie betrifft allein das Verwendungsrisiko des Mieters.?
OLG Hamm, AZ: 18 U 43/21, 19.05.2022
Auf Entschädigung nach den §§ 19, 21 AGG kann nicht nur die Partei des abzuschließenden Schuldverhältnisses in Anspruch genommen werden, sondern auch derjenige, der die Benachteiligung getätigt hat bzw. dem sie zuzurechnen ist, auch ein Hausverwalter oder Makler.
LG Essen, AZ: 10 S 6/22, 18.05.2022
Das Recht auf eine außerordentliche Kündigung kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
OLG Frankfurt a. M., AZ: 2 W 45/21, 18.05.2022
Zur Aktivlegitimation eines registrierten Inkassodienstleisters, der Ansprüche des Mieters aus der sogenannten Mietpreisbremse (§§ 556d, 556g BGB) im Wege der Abtretung verfolgt.?
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 9/22, 18.05.2022
Soweit die Beklagten das Vorliegen einer besonderen Härte einwenden, da eine Wohnung, die den besonderen Anforderungen der Beklagten genüge mit den finanziellen Möglichkeiten der Beklagten schwer zu finden sei, ist diese Behauptung durch den vorzeitigen Auszug der Beklagten widerlegt.

Hat der MIeter bei Ausspruch der Kündigung mitgeteilt, dass er auf keinen Fall aus der Wohnung ausziehen werde, kann der Vermieter auch schon vor Ablauf der Kündigungsfrist Räumungsklage erheben.
AG Oberhausen, AZ: 339 C 1650/21, 18.05.2022
Kosten der Bewachung des Gebäudes können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.?
KG Berlin, AZ: 8 U 90/21, 02.05.2022
Scheiden aus einem gemeinschaftlichen Mietverhältnis, welches als Wohngemeinschaft angelegt ist, auf Mieterseite Parteien aus und/oder treten neue hinzu, so kommt es für die Frage, ob es aus diesem Anlass zu einer Beendigung des urspr. Mietvertrages und einer Begründung eines neuen, rechtlich eigenständigen Mietverhältnisses gekommen ist, auf die Umstände des Einzelfalles an.
AG Hamburg-Mitte, AZ: 48 C 481/19, 29.04.2022
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