Detailansicht Urteil
Vorliegen von allgemeinen Geschäftsbedingungen beim Kündigungsverzicht, § 305 Abs.1 S.3 BGB / Ersatz von Mietausfallschaden
LG Hanau, AZ: 2 S 35/20, 31.05.2022
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 368/20, 24.05.2022
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 278/17, 05.07.2019
-
LG Berlin, AZ: 64 S 150/18, 23.01.2019
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 250/16, 20.09.2017
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 169/07, 19.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: agb bestandteil klausel vertrag unterschrieben wirksam gültig nichtig anfechten widerrufen rücktritt widerruf Anfechtung zurücktreten keine Miete zahlen Kündigung frist keine zeit
Ähnliche Urteile
- Zur Berechnung der Reisekosten eines Rechtsanwaltes ist der Sitz der Verwaltung und nicht der Sitz der Wohnungseigentümergemeinschaft maßgeblich; §§ 27 WEG, 91 ZPO
- Verlängerung mehrerer Gewerberaum-Mietverträge durch Ausübung des Verlängerungsoptionsrechts
- Schließung einer gepachteten Ballettschule wegen Corona
- Wahrung der Schriftform bei einem Mietvertrag
- Umfang der Schriftform bei Umbauarbeiten eines Gewerbemietobjekts
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Eigentümerversammlung Teilungserklärung Abmahnung Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit Abschleppen Eigenbedarfskündigung Schimmel Treppenlift Beschluss Nachbarrecht Miete Jahresabrechnung Beirat Verkehrsunfall Mietminderung Wirtschaftsplan Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung Tierhaltung Wohnungseigentümer Wurzeln Verwaltungsbeirat Sondereigentum Protokoll Kündigung Garage Anfechtungsklage Veränderung Makler Kurioses Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!