Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Ein unbefugt auf einem fremden Grundstück abgestelltes Fahrzeug kann auch ohne konkrete Behinderung entfernt werden.
LG München I, AZ: 31 S 10277/19, 23.06.2022
Der Umstand, dass ein Grundstückseigentümer je nach Parkposition seines Nachbarn nicht "in einem Zug" in seine Einfahrt einfahren kann, sondern hierzu auf dem vor seinem Grundstück gelegenen Wendehammer rangieren muss, stellt keine abwehrfähige Beeinträchtigung im Sinne von § 1004 Abs. 1 BGB dar.
LG Köln, AZ: 13 S 162/17, 26.09.2018
Lässt sich der wirkliche Wille des Geschäftsherrn nicht mehr feststellen, so ist der mutmaßliche Wille entscheidend. Dies ist der Wille, den er bei objektiver Beurteilung aller Umstände im Zeitpunkt der Übernahme geäußert haben würde.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 102/15, 11.03.2016
Die Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Entfernen eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs bemisst sich nach den ortsüblichen Kosten für das Abschleppen und für die unmittelbar mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs verbundenen Dienstleistungen.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 229/13, 04.07.2014
Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 383/12, 18.02.2014
Beauftragt die Straßenverkehrsbehörde zur Vollstreckung des in einem Verkehrszeichen enthaltenen Wegfahrgebots im Wege der Ersatzvornahme einen privaten Unternehmer mit dem Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs, so wird der Unternehmer bei der Durchführung des Abschleppauftrages hoheitlich tätig.

Durch das Abschleppen eines verbotswidrig geparkten Fahrzeugs im Wege der Ersatzvornahme wird ein öffentlich-rechtliches Verwahrungsverhältnis begründet, auf das die §§ 276, 278, 280 ff. BGB entsprechend anzuwenden sind.

Der Eigentümer des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs ist in einer solchen Fallkonstellation nicht in den Schutzbereich des zwischen dem Verwaltungsträger und dem privaten Unternehmer geschlossenen Vertrages über das Abschleppen seines Fahrzeugs einbezogen.
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 383/12, 18.02.2014
Die Kosten für eine Leerfahrt sind dem vor dem eingeleiteten Abschleppvorgang erschienenen Störer ohne Weiteres zuzurechnen, wenn das Abschleppfahrzeug konkret für sein Fahrzeug angefordert worden ist.
OVG Münster, AZ: 5 A 1687/12, 10.07.2013
Stellt ein Autofahrer seinen PKW auf dem Gästeparkplatz eines Restaurants außerhalb der Öffnungszeiten ab, so kann er damit rechnen, dass sein Auto abgeschleppt wird.
AG Lübeck, AZ: 33 C 3926/11, 20.02.2012
Ein Abschleppdienst darf die Herausgabe des Autos und die Auskunft über den Standort des Autos bis zur Zahlung der Abschleppkosten verweigern.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 30/11, 02.12.2011
Eine Kopie eines Behindertenausweises berechtigt nicht zum Parken auf einem Behindertenparkplatz. Das Fahrzeug darf abgeschleppt werden. Mit dieser Regelung soll vermieden werden, dass der Ausweis zeitgleich mehrfach genutzt wird.
VG Düsseldorf, AZ: 14 K 504/11, 15.03.2011
Wird ein Auto abgeschleppt, weil es beispielsweise im absoluten Halteverbot stand, kann sich ein Fahrer nicht damit herausreden, wenn er sagt, er habe das Schild nicht gesehen.
VG Köln, AZ: 20 K 678/10, 29.12.2010
Auf Privatgelände geparkte KFZ dürfen auf Veranlassung des Grundstückinhabers abgeschleppt werden und dürfen solange zurückbehalten werden, bis die Abschleppkosten bezahlt wurden.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 144/08, 05.06.2009
Hat der Fahrer eines Fahrzeuges falsch geparkt, so muss in der Regel er in erster Linie für die Abschleppkosten aufkommen und nicht der Fahrzeughalter.
VG Oldenburg, AZ: 7 A 35/09, 27.02.2009
Passiert beim Abschleppvorgang ein Unfall, etwa wenn das abgeschleppte Auto dem abschleppenden Auto auf einer abschüssigen Strasse hinten auffährt, so muss der entstehende Schaden hälftig geteilt werden.
OLG Hamm, AZ: 9 U 73/08, 09.09.2008
Die Inkassotätigkeit eines hoheitlich beauftragten Abschleppunternehmens ist schon deshalb nicht wettbewerbswidrig wegen Verstosses gegen das RBerG, weil es insoweit an einem Handeln im geschäftlichen Verkehr ermangelt.
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 83/03, 26.01.2006
Ein Abschleppunternehmer, der im Auftrag der Polizei ein Fahrzeug abschleppt handelt hoheitlich und ist aufgrund behördlicher Ermächtigung berechtigt, die Abschleppkosten im eigenen Namen geltend zu machen, § 7 a Abs. 1 Nr. 7 KostO NW in Verbindung mit § 77 VwVG NW.
OLG Düsseldorf, AZ: I-20 U 1/03, 25.02.2003
Beauftragt eine Stadt einen Abschleppunternehmer mit dem Abschleppen von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen und vereinbart, dass dieser die Abschleppkosten´selber beim Falschparker beitreiben soll, so stellt dies keinen Verstoss gegen unerlaubte Rechtsberatung dar, wenn in einer ordnungsrechtlichen Verordnung eine Ermächtigung zum Eintreiben dieser Kosten existiert.
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-3 O 230/00, 25.05.2000
Das Abschleppen eines teilweise auf dem Radweg geparkten Fahrzeugs ist nicht unverhältnismäßig, wenn Radfahrer sonst gezwungen wären, entweder auf die Fahrbahn einer stark befahrenen Straße oder auf den angrenzenden Gehweg auszuweichen.
OVG Hamburg, AZ: 3 Bf 215/98, 28.03.2000
Ein defektes Fahrzeug, das unberechtigt auf einen Behindertenparkplatz abgestellt wird, darf abgeschleppt werden. Das gilt selbst dann, wenn auch andere Parkplätze frei sind und der Berechtigte darum nicht am Parken gehindert wird.
Behinderte müssen darauf vertrauen können, dass gekennzeichneter Parkraum jederzeit frei zur Verfügung steht

Ein auf einem Behindertenparkplatz unberechtigt abgestelltes, defektes Fahrzeug darf auch dann abgeschleppt werden, wenn ein zum Parken Berechtigter nicht konkret am Parken gehindert wird.
OVG Münster, AZ: 5 A 2339/99, 21.03.2000
Ein im Auftrag der Stadt tätiges Abschleppunternehmen ist nicht berechtigt, die Abschleppgebühren von dem Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs einzufordern, wenn er hierfür nicht eine Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz besitzt.
OLG Düsseldorf, AZ: 20 U 34/98, 21.07.1998