Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Suchergebnisse

Einträge 61 - 80 von 200
Eine schriftlich auszusprechende Kündigung eines Wohnraummietvertrages geht nicht schon am 3. Werktag zu, wenn der Kündigende sie um 22.30 Uhr in den Briefkasten des Empfängers wirft und diesen mündlich über den Einwurf und den Inhalt informiert.
LG Krefeld, AZ: 2 S 27/21, 21.09.2022
Anlässlich der Covid-19-Pandemie verpflichtete das Land Hessen die hessischen Landkreise und kreisfreien Städte durch "Einsatzbefehl", innerhalb kürzester Zeit jeweils ein Impfzentrum zu errichten und zu betreiben. Gleichzeitig begründete das Land mit dieser Anordnung, die in der Form des Verwaltungsakts ergangen ist, einen Anspruch der Kommunen auf Erstattung der insoweit entstehenden Kosten. An dieser ausdrücklichen Kostenzusage muss sich das Land Hessen festhalten lassen.?
VG Frankfurt am Main, AZ: 5 K 3054/21.F, 14.09.2022
Bauliche Veränderungen am und auf dem Balkon bedürfen der Genehmigung des Vermieters, wenn sie nach außen sichtbar sind und damit das Erscheinungsbild des Hauses stören können.

Es kann dahinstehen, ob durch die angebrachten Befestigungsstangen ein Substanzeingriff in die Immobilie vorgenommen worden ist, da dies für das Vorliegen einer baulichen Veränderung unerheblich ist.

Die Verweigerung der Erlaubnis der Klägerin zur Anbringung des Sichtschutzes ist auch nicht rechtsmissbräuchlich, da insbesondere ein Nachahmungseffekt bzgl. der anderen Mieter ausgelöst werden könnte.
AG Bottrop, AZ: 12 C 170/21, 06.09.2022
§ 548 Abs. 1 BGB enthält für die von dieser Bestimmung erfassten Ansprüche des Vermieters eine abschließende Sonderregelung, die der allgemeinen Regelung des § 199 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BGB vorgeht, so dass eine Anspruchsverjährung vor Rückgabe der Mietsache an den Vermieter nicht eintreten kann, auch wenn die in der vorgenannten Vorschrift bestimmte Frist von 30 Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an bereits im laufenden Mietverhältnis verstrichen ist.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 132/20, 31.08.2022
Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280, 281 BGB dürfen auch im Mietrecht anhand den für die Instandsetzung oder Instandhaltung oder für den Rückbau erforderlichen, aber noch nicht aufgewendeten („fiktiven“) Kosten bemessen werden; dies gilt auch, wenn der Vermieter die Mietsache im beschädigten Zustand veräußert, ohne dass die Mängel zuvor beseitigt wurden.
AG Ludwigsburg, AZ: 3 C 449/22, 30.08.2022
Eigenbedarf liegt vor, wenn sich eine Person nach ihrer Scheidung entschließt, in eine andere Stadt umzuziehen und sich hierfür eine bewohnte Doppelhaushälfte kauft, um dort einzuziehen.
AG Münster (Westf.), AZ: 98 C 1500/22, 29.08.2022
Ein Mietspiegel einer Stadt, der sich in den letzten 8 Jahren trotz
erheblicher Preissteigerungen unwesentlich verändert hat, stellt keine
geeignete Grundlage für eine Mieterhöhung dar.

Das Gericht kann durch Sachverständigenbeweis die ortsübliche Miete
ermitteln lassen.
AG Siegburg, AZ: 123 C 60/21, 29.08.2022
Wenn es für die Gemeinde keinen Mietspiegel gibt, dann ist die ortsübliche Miete mit Sachverständigengutachten zu ermitteln.
AG München, AZ: 414 C 10005/21, 19.08.2022
Der klagenden Partei ist es bei einer zunächst in vollständigem Umfang erhobenen und auch rechtzeitig erhobenen Zustimmungsklage bezogen auf ein formell wirksames Mieterhöhungsverlangen nach einer teilweise offenbar irrtümlich erklärten Teilrücknahme der Klage nicht verwehrt, im Rahmen des ursprünglich erklärten Mieterhöhungsverlangens die Zustimmungsklage mit dem ursprünglich geltend gemachten Zustimmungsbetrag als Obergrenze wieder zu erhöhen, ohne dass insoweit ein neues Mieterhöhungsverlangen erklärt werden müsste und ohne dass insoweit die Zustimmungsfrist erneut eingehalten werden müsste.
AG Berlin-Mitte, AZ: 5 C 5096/19, 16.08.2022
Eine Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB führt auch zur Unwirksamkeit der neben der fristlosen Kündigung gemäß § 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB zugleich hilfsweise erklärten ordentlichen Kündigung gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs.
AG Schwandorf, AZ: 2 C 216/22, 08.08.2022
Der Mieter ist auch ohne besondere vertragliche Abrede verpflichtet, den Vermieter zwecks Besichtigung oder zwecks Durchführung notwendiger Arbeiten in die Wohnung zu lassen.

Solche sind in Gestalt der Notwendigkeit zur Wartung der Gastherme durch den Schornsteinfeger sowie zur Nachmontage von Rauchmeldern gegeben.
AG Düsseldorf, AZ: 236 C 127/22, 26.07.2022
Beruft sich ein Vermieter nach Zugang seiner Kündigungserklärung beim Mieter auf die Unwirksamkeit seiner eigenen Kündigung, um weitere Mietforderungen gegenüber dem Mieter geltend machen zu können, so handelt er widersprüchlich i.S. d. § 242 BGB und verstößt gegen das Gebot von Treu und Glauben.
AG Donaueschingen, AZ: 2 C 30/22, 22.07.2022
Wenn eine Leistung nach § 362 Abs. 1 BGB dann nicht bewirkt ist, weil der Empfänger die Geldzahlung nicht behalten darf, muss für den vorliegenden Fall der Rückschluss gezogen werden, dass durch die Lastschrifteinzüge die Mietzinszahlungen nicht nach § 362 Abs. 1 BGB erfüllt worden sind, weil die Vermieterin die eingezogenen Beträge wegen § 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI nicht endgültig behalten durfte.
AG Marl, AZ: 24 C 32/22, 18.07.2022
Eine Betriebskostenabrechnung ist formell ordnungsgemäß, wenn der Mieter?anhand der Betriebskostenabrechnung die einzelnen Kostenpositionen erkennen kann und mithilfe des mitgeteilten Verteilerschlüssels in der Lage ist, den auf ihn entfallenden Kostenanteil rechnerisch nachzuprüfen.
AG Münster (Westf.), AZ: 48 C 1463/20, 14.07.2022
Auch einem Privatinvestor, der erstmals mit der Vermietung von Wohnraum zu tun hat, treffen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Mietwucher, die über die bloße Rücksprache mit anderen Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft hinausgehen.

Wer hinsichtlich der Angemessenheit der Miete unsicher ist, muss vielmehr Auskünfte bei sachkundigen Stellen einholen bzw. deren Veröffentlichungen zu Rate ziehen.
AG Frankfurt am Main, AZ: 940 OWi 862 Js 44556/21, 14.07.2022
Der Mieter muss sich das rechtswidrige Verhalten seines Untermieters zurechnen lassen.

Denn derjenige, der einen Vertrag abschließt, muss sich selbst vergewissern, ob dieser für ihn von Vorteil ist.
OLG Düsseldorf, AZ: 24 U 5/21, 05.07.2022
Infolge einer Schonfristzahlung gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB wird jede Kündigung unwirksam, die auf den Kündigungsgrund des dann fristgerecht und vollständig ausgeglichenen Mietrückstandes gestützt war.
LG Berlin I, AZ: 66 S 200/21, 01.07.2022
Nach § 554 Abs. 1 BGB hat der Mieter grundsätzlich einen Anspruch dahingehend, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen.?
LG München I, AZ: 31 S 12015/21, 23.06.2022
Die pandemiebedingte Schließung eines Ladenlokals infolge der Corona-Pandemie betrifft nicht allein das Verwendungsrisiko des Mieters und kann ihm daher auch nicht allein aufgebürdet werden.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass der Mieter stets eine Anpassung der Miete für den Zeitraum der Schließung verlangen kann.
OLG Schleswig, AZ: 12 U 116/21, 22.06.2022
Wenn Gewerberäume zum Betrieb eines Geschäfts für Damenbekleidung vermietet werden, ist das Auftreten von Kakerlaken in den Verkaufsräumen ein erheblicher Mangel des Mietobjekts.
OLG Karlsruhe, AZ: 9 U 112/19, 21.06.2022
Rückwärts Vorwärts