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Gebäudebewachungskosten als Betriebskosten im Gewerbemietverhältnis?
KG Berlin, AZ: 8 U 90/21, 02.05.2022
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Kosten der Bewachung des Gebäudes können auf Grundlage einer ausdrücklichen vertraglichen Regelung - auch einer allgemeinen Geschäftsbedingung - als Betriebskosten auf den Mieter von Gewerberaum umgelegt werden, ohne dass es einer Begrenzung der Höhe nach bedarf.?

Einer Begrenzung bedarf es zwar, soweit Instandhaltungspflichten an gemeinsam genutzten Flächen und Anlagen durch Allgemeine Geschäftsbedingungen auf den Gewerberaummieter übertragen werden. Dieser Grundsatz ist aber auf die Bewachungskosten nicht übertragbar.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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