Detailansicht Urteil
Mieter hat gegen Mitmieter desselben Grundstücks keinen Anspruch aus § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 180/03, 12.12.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 230/12, 25.10.2013
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 10/10, 21.05.2010
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatz Schadenersatz Haftung Mangel Mieter Vermieter Mietvertrag Wasserschaden Rohrbruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Keine einstweilige Verfügung, wenn Mieter den Vermieter über Stromausfall vorher nur durch eine SMS benachrichtigt hat.
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Telefonwerbung Gemeinschaftseigentum Kurioses Nachbarrecht Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Treppenlift Arzthaftung Schimmel Beschluss Wurzeln Tierhaltung Miete Nutzungsentschädigung Sondereigentum Wohnungseigentümer Beirat Makler Garage Jahresabrechnung Eigenbedarfskündigung Abschleppen Abmahnung Kündigung Verwalter Gegenabmahnung Mietminderung Veränderung Teilungserklärung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!