Detailansicht Urteil
Missachtung der Ladungsfristen in der Teilungserklärung berechtigt zur Anfechtung / Verwalter darf Versammlungsort nach billigem Ermessen frei wählen; §§ 24 Abs. 1 WEG, 280 BGB
AG Bremen, AZ: 44 C 2032/12, 08.03.2013
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 16/13, 25.10.2013
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 1/11, 03.05.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigentümerversammlung Teilungserklärung Einladung Fristgerechter Unwirksamkeit Schadensersatz Schadenersatz Kosten Raummiete Versammlungsort Neutral Sondereigentum Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Verwalter Versammlungskosten
Ähnliche Urteile
- Eigentümergemeinschaft haftet wegen falscher Jahresabrechnung des Verwalters grds. auf Schadensersatz; §§ 18 Abs. 2; 28 WEG, 280 BGB
- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- WEG-Verwalter haftet bei fehlendem Wartungsvertrag für herabfallende Gebäudeteile nach einem Sturm persönlich; §§ 27 WEG; 836, 838 BGB
- Schadenersatzansprüche wegen Säumnisse des Verwalters müssen gegenüber der GdWE geltend gemacht werden; §§ 18 Abs. 1 und 2; 27 WEG; 280 BGB
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Nachbarrecht Wirtschaftsplan Einstimmigkeit Protokoll Miete Treppenlift Teilungserklärung Verwalter Beirat Telefonwerbung Wohnungseigentümer Gegenabmahnung Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Kurioses Kündigung Jahresabrechnung Abmahnung Mietminderung Beschluss Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Tierhaltung Abschleppen Sondereigentum Arzthaftung Anfechtungsklage Garage Makler Schimmel Wurzeln Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

Auch ist ein Verwalter gut beraten einen neutralen Versammlungsort zu wählen, auch wenn hierdurch Mehrkosten entstehen, da die Durchführung einer Eigentümerversammlung eine im Sondereigentum eines anderen Miteigentümers stehenden Räumlichkeit insbesondere bei opponierenden Eigentümern bedenklich ist.