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§§ 146 StPO, 356 StGB stehen einer Verteidigung durch verschiedene, gesondert mandatierte Rechtsanwälte aus einer Anwaltssozietät nicht entgegen (BVerfGE 43, 79, 90 ff).
OLG Düsseldorf, AZ: 1 Ws 318/02, 20.08.2002
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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