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Werkunternehmer haftet für unterbliebene Hinweispflichten nur begrenzt (1/4-Quote), wenn er einen Auftrag des Bestellers ungeprüft ausführt; §§ 631, 632, 641 BGB; 50 BauO NRW
AG Bottrop, AZ: 8 C 466/12, 24.10.2013
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LG Essen, AZ: 15 S 268/13, 04.02.2014
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OLG Hamm, AZ: 12 U 75/12, 12.04.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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Im Werkvertrag ist aber nun einmal der Erfolg geschuldet, d.h. das Werk muss so erstellt werden, das sein bestimmungsgemäßer Gebrauch gewährleistet ist, auch wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
Die Entscheidung des Amtsgerichts wurde inzwischen vom Landgericht Essen (Urt. v. 04.02.2014; Az.: 15 S 268/13) aus den vorgenannten Erwägungen völlig zurecht aufgehoben.