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Einberufung einer Eigentümerversammlung durch unzuständige Person kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden/ Zur vorläufigen Anordnung eines Wirtschaftsplanes durch das Gericht; §§ 21 Abs. 8, 24 Abs. 2 u. 3 WEG; 935 ff ZPO
AG Fürth, AZ: 391 C 10212/08, 04.11.2008
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AG Berlin-Charlottenburg, AZ: 73 C 1005/12, 25.09.2012
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Keywords: Verwaltungsbeirat Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Verwalter Einberufungsverlangen Quorum 1/4 Wohnungseigentümerversammlung Einsweilige verfügung Wirtschaftsplan ordnungsgemäße Verwaltung Weigerung Einberufungsbegehren pflichtwidriges verweigern verweigerung gerichtliche ersetzung Anordnung regelung einstweilen vorläufige
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- Beirat darf bei bestehender Verwaltung keine Eigentümerversammlung einberufen / Versammlung kann durch einstweilige Verfügung untersagt werden; § 24 Abs. 3 WEG
- Nur die Juristische Person - nicht deren gesetzlicher Vertreter - kann zum Beirat bestellt werden; § 29 Abs. 1 Satz 1 WEG
- Geringe Kostenabweichung macht Wirtschaftsplan nicht anfechtbar - Erstattung eines angeblichen Darlehns erfordert Nachweis über den Grund der Gewährung
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