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Bauherr haftet nicht wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten bei Beauftragung einer Fachfirma; § 823 BGB
OLG Hamm, AZ: 11 W 15/14, 21.02.2014
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OLG Koblenz, AZ: 5 U 1090/13, 05.03.2014
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OLG Stuttgart, AZ: 5 U 37/13, 19.07.2013
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Verletzung verkehrssicherungspflicht bauhher Bauunternehmer generalunternehmer Handwerker Fachbetrieb Fachfirma Meisterbetrieb handwerksmeister Unfall verletzung Körperverletzung Schadensersatz schadenersatz
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