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Zum Umfang der Prüfung einer Jahresabrechnung durch einen Wohnungseigentümer; §§ 21, 28 Abs. 3 u. 4 WEG; 666, 242 BGB
LG Karlsruhe, AZ: 11 S 13/07, 17.02.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: EInsichtsrecht Unterlagen JAhresabrechnung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Prüfungsrecht Belegprüfung Umfang Verwalter Prüfungsrecht
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