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Mieter haftet für Kratzspuren seines mietvertraglich erlaubten Hundes im Parkett; §§ 535, 538, 280 BGB
LG Koblenz, AZ: 6 S 45/14, 06.05.2014
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LG Hamburg, AZ: 316 S 14/09, 15.12.2009
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkett Holzfußboden Vermieter Hundehaltung Schaden Schadensersatz Schadenersatz Vorsichtsmaßnahmen Schutzmaßnahmen Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Krallen Kratzspuren hunde Tiere Haustiere Katzen hausschuhe
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