Detailansicht Urteil
Kein Kranzgeld für gehörnte Ehefrau, § 138 BGB, Art 6 GG
AG Darmstadt, AZ: 50 F 366/13, 15.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Es bleibt abzuwarten, ob die Entscheidung des AG Darmstadt sich durchsetzen wird. Die bisher ergangenen Entscheidungen der Obergerichte sprechen eher dagegen.
Verbundene Urteile
-
OLG Hamm, AZ: 8 UF 37/12, 04.07.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: XII ZR 107/08, 09.12.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Scheidung Heirat Trennungsgeld Entschädigung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Iran Ausland deutsches Ausländisches recht kurioses
Ähnliche Urteile
- Belegvorlage aus Mietverhältnissen im Verfahren auf Zugewinnausgleich
- Übernahme einer fremden Verbindlichkeit des Minderjährigen bei Gesamtschuldnerschaft mit nachrangiger Haftung im Innenverhältnis; §§ 10 Abs. 3 WEG; 1822 Nr. 10, 1915 BGB
- Gesamtschuldnerausgleich eines getrennten Paares in Bezug auf einen gemeinsam abgeschlossenen Mietvertrag
- Familiengerichte sind nicht zuständig für die Überprüfung von Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen
- Verfahrenswert eines einstweiligen Anordnungsverfahrens zum Unterhalt
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Treppenlift Wohnungseigentümer Beirat Verwalter Miete Gegenabmahnung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung Kurioses Beschluss Teilungserklärung Abmahnung Nutzungsentschädigung Protokoll Veränderung Jahresabrechnung Organisationsbeschluss Verkehrsunfall Arzthaftung Wirtschaftsplan Kündigung Tierhaltung Nachbarrecht Makler Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Garage Schimmel Abschleppen Anfechtungsklage Mietminderung Wurzeln Telefonwerbung Eigenbedarfskündigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!