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Bei Änderung der Kostenverteilung beim Einbau von Fenstern ist Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten; § 23 Abs. 4 WEG
LG München I, AZ: 1 S 2016/14, 01.12.2014
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Zur Kostenregelung durch Beschluss bei Instandhaltung von Fenstern; §§ 16 Abs. 3 u. 4, 23 Abs. 4 WEGAG München, AZ: 485 C 21237/13, 09.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlußanfechtung Beschlussanfechtung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Fenster erneuerung Austausch Renovierung Sanierung Gemeinschaftseigentum Sondereigentum
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