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Schmerzensgeld wegen unfallbedingten Schocks; § 823 Abs. 1 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 548/12, 27.01.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Zeliha Ülger
Keywords: Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, Unfall, Angehörige, Gesundheitsverletzung, Körperverletzung, psychische Beeinträchtigung, Störung, Unfalltod, § 823 Abs. 1
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