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Zur Geeignetheit eines WEG-Verwalters; §§ 21 Abs. 4, 26 WEG
LG Stuttgart, AZ: 10 S 68/14, 29.07.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl ANfechtungsklage Wohnungseigentümer Rechtsanwalt Frank Dohrmann geeignet zuverlässig Ungeeignetheit
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Dem widerspricht die Auffassung des LG Stuttgart, dass ein Verwalter sich die nicht vorhandenen Kenntnisse auch erst später noch erarbeiten kann. Denn damit steht ja gerade fest, dass der Verwalter bei seiner Wahl nicht geeignet ist.
Ein Betrachtung im Nachhinein dürfte nicht zulässig sein. Ebenso wenig wie Umstände berücksichtigt werden dürfen, die nach der Verwalterwahl eintreten und an der Geeignetheit des Verwalters Zweifel aufkommen lassen, darf umgekehrt die Wahl eines nicht geeigneten Verwalters von einer "Bewährungsprobe" abhängig gemacht werden. Denn entscheidend für eine Anfechtungsklage ist nunmal der Zeitpunkt der Beschlussfassung und nicht die später eintretenden oder nicht eintretenden Gründe für die Geeignetheit oder Ungeeignetheit eines Verwalters.