Detailansicht Urteil
Balkone sind Gemeinschaftseigentum; §§ 5 Abs. 1, 2, 16 Abs. 2 WEG
AG Köln, AZ: 215 C 133/14, 08.05.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/12, 16.11.2012
-
AG Mülheim a. d. Ruhr, AZ: 35 C 127/11, 24.05.2012
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kostentragungspflicht Instandsetzung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Leitungen für Abwasser sind regelmäßig Gemeinschaftseigentum; §§ 14 Abs. 3, 18, 19 WEG
- GdWE kann Herausgabeanspruch von im Gemeinschaftseigentum stehenden Räumen an sich selbst verlangen (str.); §§ 9a Abs. 2, 16 WEG; 985, 1004 BGB
- Kein Beschluss ohne Kostenvoranschlag / Kein Erstattungsanspruch für eigenmächtige Reparaturmaßnahmen / Gemeinschaftliche Anlage befindet sich im Sondereigentum - grds. kein Anspruch auf Hinterlegung eines Schlüssels bei der Verwaltung
- Stellplätze nur nach neuem WEG-Recht sondereigentumsfähig; § 3 Abs. 1 S. 2 WEG n.F.
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Nachbarrecht Nutzungsentschädigung Wurzeln Gegenabmahnung Protokoll Organisationsbeschluss Schimmel Abmahnung Kurioses Wohnungseigentümer Jahresabrechnung Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Verwalter Tierhaltung Garage Telefonwerbung Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Teilungserklärung Makler Beschluss Kündigung Veränderung Abschleppen Arzthaftung Treppenlift Eigentümerversammlung Einstimmigkeit Miete Beirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!