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Durchbruch einer tragenden Zwischenwand muss kein Nachteil sein; §§ 22 Abs. 1, 14 Nr. 1 WEG
		BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 45/00, 21.12.2000
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					OLG Düsseldorf, AZ: I-3 Wx 21/07, 23.05.2007
 
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
		
		
			Keywords: bauliche Veränderung Wanddurchbruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft wesentliche Beeinträchtigung Nachteil		
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