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Beschwerdewert für Verwalterentlastung beträgt mindestens 1.000,00 EUR, § 49a GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 166/13, 17.03.2016
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OLG Köln, AZ: 16 W 29/15, 29.07.2015
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZB 236/10, 31.03.2011
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Streitwert Beschwerdewert Verwalter Wohnungseigentümergemeinschaft 49 a Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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