Detailansicht Urteil
Zum 01.01. bestellter neuer WEG-Verwalter muss Vorjahresabrechnung erstellen
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 33/15, 19.04.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG München, AZ: 484 C 32553/12, 29.04.2014
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 153/06, 11.05.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fälligkeit Verwalterwechsel alter neuer Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kündigung Eigenbedarfskündigung Treppenlift Eigentümerversammlung Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Teilungserklärung Gegenabmahnung Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Beschluss Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Veränderung Arzthaftung Einstimmigkeit Verwalter Kurioses Telefonwerbung Garage Abmahnung Anfechtungsklage Protokoll Sondereigentum Verkehrsunfall Mietminderung Miete Nachbarrecht Wurzeln Schimmel Beirat Makler Abschleppen Tierhaltung Verwaltungsbeirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!