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Abnahmepflicht aus dem Erwerbervertrag ist Individualanspruch und kann nicht durch Beschluss vergemeinschaftet werden; §§ 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG; 640 BGB
LG München I, AZ: 36 S 17586/15, 07.04.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Baumangel Baumängel Schadensersatz REchtsanwalt Frank Dohrmann Schatzangel Bauträger werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Gewährleistung Vergemeinschaftung
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