Detailansicht Urteil
Dritte dürfen nicht an Eigentümerversammlung teilnehmen; § 23, 24 WEG
AG Lemgo, AZ: 16 C 18/14, 21.05.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 26/15, 12.01.2016
-
AG Rosenheim, AZ: 12 C 322/14, 09.09.2014
-
LG Essen, AZ: 9 T 8/09, 02.09.2013
-
OLG Hamm, AZ: 15 W 183/07, 22.04.2008
-
BayObLG München, AZ: 2 Z BR 125/96, 10.04.1997
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwahl Wohnungseigentümerversammlung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Anfechtungsklage Notverwalter Bestellung Teilnahme Dritte Personen unberechtigte Ausschluss Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zum rechtmäßigen Ausschluss von einer Eigentümerversammlung - Zu den Grenzen einer Protokollierungsklausel in der Teilungserklärung
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Wohnungseigentümer wurde nicht zur Unterzeichnung des Protokolls der Versammlung bestimmt: Alle Beschlüsse anfechtbar.
- Zum Ausschluss der Teilnahme an einer Eigentümerversammlung - Protokollierungsfehler führen nicht zur Nichtigkeit der Beschlussfassung
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Abmahnung Verwalter Kündigung Mietminderung Gemeinschaftseigentum Kurioses Schimmel Wirtschaftsplan Organisationsbeschluss Treppenlift Arzthaftung Tierhaltung Eigenbedarfskündigung Beschluss Miete Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Makler Protokoll Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Abschleppen Garage Wurzeln Jahresabrechnung Nachbarrecht Einstimmigkeit Sondereigentum Beirat Verwaltungsbeirat Teilungserklärung Verkehrsunfall Wohnungseigentümer Telefonwerbung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!