Detailansicht Urteil
Neuer Verwalter muss bei Verwalterwechsel die Abrechnung des Vorjahres erstellen; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 205/16, 05.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Essen-Steele, AZ: 21 C 33/15, 19.04.2016
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 153/06, 11.05.2007
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 46/02, 05.06.2002
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verwalterwechsel Abrechnung Vorjahres ausgeschiedener Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümergemeinschaft
Ähnliche Urteile
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Zur Verwalterhaftung bei der Bauüberwachung am Gemeinschaftseigentum
- Versicherungsvertrag mit der WEG nicht zustande gekommen: Verwalter haftet nicht für entgangene Maklercourtage
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Verwaltungsbeirat Treppenlift Nutzungsentschädigung Arzthaftung Abschleppen Wurzeln Beschluss Anfechtungsklage Eigenbedarfskündigung Verkehrsunfall Kündigung Miete Telefonwerbung Wirtschaftsplan Mietminderung Protokoll Beirat Wohnungseigentümer Teilungserklärung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Schimmel Verwalter Tierhaltung Veränderung Einstimmigkeit Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Jahresabrechnung Abmahnung Kurioses Makler Garage
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!