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Mieter muss für mietvertraglich nicht vereinbarte Gartennutzung keinen Mietzuschlag bezahlen; § 558 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 147/15, 01.09.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mieterhöhungsbegehren Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Vivawest Sachverständer Gutachten Mietspiegel Ortsüblichkeit Berechnung
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