Detailansicht Urteil
Kosten für Deckungsschutzanfrage an die Rechtsschutzversicherung können erstattungsfähig sein; §§ 249, 823 BGB, 7 StVO
LG Würzburg, AZ: 43 S 1138/10, 29.09.2010
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
OLG Zweibrücken, AZ: 1 U 87/13, 19.03.2014
-
AG Brühl, AZ: 28 C 539/09, 14.10.2010
-
OLG Düsseldorf, AZ: I-4 U 35/09, 17.11.2009
-
LG München I, AZ: 30 O 16917/07, 06.05.2008
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schadensersatzanspruch Schadenersatz Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Deckungsschutzanfrage besondere Angelegenheit § 15 RVG
Ähnliche Urteile
- Kein Rechtsmittel gegen vorläufige Streitwertfestsetzung; § 68 GKG
- Kostenerstattungsanspruch unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist; § 104 ZPO
- Gegenstandswert für Zwangsvollstreckung nach § 890 ZPO richtet sich nach der Hauptsache; §§ 25, 33 RVG
- Gericht darf keine Kosten für zusätzliche Fax-Kopien berechnen, wenn zugleich per beA übermittelt wurde; § 28 Abs. 1 GKG; Nr. 9000 Ziffer 1b KV-GKG
- Gespräch mit dem Gericht löst keine Terminsgebühr aus / Erledigungsgebühr erfordert Mitwirkung des Rechtsanwaltes
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Organisationsbeschluss Beschluss Treppenlift Gemeinschaftseigentum Kurioses Verwalter Veränderung Tierhaltung Beirat Protokoll Eigenbedarfskündigung Abschleppen Eigentümerversammlung Mietminderung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Kündigung Verkehrsunfall Einstimmigkeit Jahresabrechnung Abmahnung Gegenabmahnung Sondereigentum Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Telefonwerbung Nachbarrecht Wurzeln Makler Teilungserklärung Garage Schimmel Arzthaftung Anfechtungsklage Miete
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!