Detailansicht Urteil
Unterlassungsanspruch bei zweckwidriger Nutzung auch ohne Beeinträchtigung gegeben; §§ 14, 15 WEG; 1004 BGB
LG Hamburg, AZ: 318 T 33/16, 19.10.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 178/14, 08.05.2015
-
OLG Hamm, AZ: I-24 U 31/11, 14.11.2011
-
OLG Frankfurt a. M., AZ: 20 W 319/08, 27.07.2011
-
LG München I, AZ: 1 S 16861/09, 04.04.2011
-
AG Bottrop, AZ: 5 II 59/05, 23.01.2006
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Nutzungsänderung intensivere Zweckbestimmung Teilungserklärung Gebrauchsregelung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Rückbau oder Genehmigung einer baulichen Veränderung? - Welche Ansprüche hat ein Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft?
- Wohnungseigentümer müssen Kameraattrappen und bauliche Veränderungen nicht dulden - Klage auf Unterlassen auch ohne Beschluss zulässig -Kein Zurückbehaltungsrecht zwischen Geldforderung und Unterlassungs-/Beseitigungsanspruch
- Wohnungseigentümer hat eigenen Anspruch auf Beseitigung eines Balkon-Sichtschutzes; §§ 9a, 20 WEG; 1004 BGB
- 2m hoher Sichtsschutzzaun in Eigentümergemeinschaft stellt keine Beeinträchtigung i.S.d. § 14 WEG dar
- Wie bestimmt muss ein Beschluss über die Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Tierhaltung Arzthaftung Wohnungseigentümer Schimmel Gegenabmahnung Wurzeln Sondereigentum Treppenlift Kurioses Verwalter Protokoll Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Eigenbedarfskündigung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Garage Anfechtungsklage Mietminderung Telefonwerbung Veränderung Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Nutzungsentschädigung Kündigung Miete Eigentümerversammlung Abmahnung Teilungserklärung Makler Beschluss Abschleppen Beirat
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!