Detailansicht Urteil
Ohne wirksam beschlossenen Wirtschaftsplan kein Anspruch der WEG-Gemeinschaft auf Zahlung von Hausgeldern; § 28 WEG
LG Dortmund, AZ: 1 S 33/17, 15.05.2017
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 25/16, 26.01.2017
-
LG Dortmund, AZ: 1 S 199/16, 10.01.2017
-
AG Bottrop, AZ: 20 C 34/16, 09.12.2016
-
AG Lüneburg, AZ: 39 C 295/15, 29.03.2016
-
OLG Brandenburg, AZ: 13 Wx 9/07, 27.11.2007
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zahlung säumiger Eigentümer fälligkeit Anspruchsgrundlage rechtsanwalt Frank Dohrmann Wohnungseigentümergemeinschaft Wohngeld
Ähnliche Urteile
- Zahlungen aus dem Wirtschaftsplan können als künftige Leistungen gem. § 258 ZPO eingeklagt werden / Keine Aufrechnung mit Hausgeld; §§ 28 WEG; 258 ZPO
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Beschlussersetzungsklage Wirtschaftsplan - Für Nebenintervenienten gelten keine Verspätungsvorschriften im Prozess (sehr fraglich)
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Teilungserklärung Beirat Nachbarrecht Gemeinschaftseigentum Wurzeln Garage Schimmel Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Verwalter Eigenbedarfskündigung Treppenlift Sondereigentum Verwaltungsbeirat Tierhaltung Abschleppen Kurioses Veränderung Miete Organisationsbeschluss Telefonwerbung Arzthaftung Wohnungseigentümer Beschluss Wirtschaftsplan Kündigung Mietminderung Makler Gegenabmahnung Anfechtungsklage Jahresabrechnung Abmahnung Einstimmigkeit Eigentümerversammlung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!

In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Hausgelder ohne wirksamen Wirtschaftsplan oder Jahresabrechnungen eingeklagt werden.
Wirksamkeit erhalten Wirtschaftplan/Jahresabrechnung ab nicht schon mit ihrer Erstellung, sondern erst mit ihrer Beschlussfassung. Daher sollte im Einzelfall immer erst genau geprüft werden, ob ein entsprechender Beschluss erfolgt ist. Sonst fehlt es an einer Anspruchsgrundlage.