Detailansicht Urteil
Jahresabrechnung ist bedingungsfeindlich / Rückstände gehören nicht in die Jahresabrechnung; § 28 Abs. 3 WEG
AG Lüneburg, AZ: 39 C 295/15, 29.03.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 171/11, 01.06.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/11, 09.03.2012
-
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 113/11, 02.12.2011
-
OLG Zweibrücken, AZ: 3 W 46/02, 05.06.2002
Ähnliche Urteile
-
LG Düsseldorf, AZ: 19 S 113/14, 18.06.2015
-
AG Oberhausen, AZ: 34 C 26/14, 02.12.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Jahresabrechnung Abrechnungsspitze Verjährung Wirtschaftsplan Bedingung KOrrektur Vorbehalt Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Nichtigkeit der Jahresabrechnung - unzulässige Änderung des Kostennverteilerschlüssels - Anspruch auf zertifizierten Verwalter nach § 26a WEG
- Wie muss über eine jahresübergreifende Sonderumlage abgerechnet werden?
- Streitwert der Anfechtung einer Jahresabrechnung richtet sich nach tatsächlicher Auswirkung auf die klägerische Abrechnung
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Gemeinschaftseigentum Schimmel Verwalter Anfechtungsklage Abmahnung Teilungserklärung Treppenlift Kündigung Kurioses Arzthaftung Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Gegenabmahnung Miete Tierhaltung Sondereigentum Verwaltungsbeirat Organisationsbeschluss Telefonwerbung Nutzungsentschädigung Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Wirtschaftsplan Abschleppen Protokoll Veränderung Nachbarrecht Mietminderung Makler Beschluss Garage Verkehrsunfall Wurzeln Jahresabrechnung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!