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Vorgeschaltetes Schiedsverfahren bei Ansprüchen aus § 906 BGB auch unter Wohnungseigentümern Prozessvoraussetzung; Verwerfung der Berufung durch unzuständig angerufenes Gericht hat keine Bindungswirkung; §§ 15 WEG; 906, 1004 BGB; 15a EGZPO
LG Dortmund, AZ: 1 S 166/16, 24.01.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schiedsmann Lärm Geräusche Immissionen REchtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop
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