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Haftung der Eltern für ihre Kinder bei Auslandstelefonaten, § 832 BGB
LG Berlin I, AZ: 18 O 63/01, 11.07.2001
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BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 234/14, 21.04.2015
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Keywords: minderjährige Kinder beschränkt geschäftsfähiger Eltern gesetzliche Vertreter Kosten Haftung Vertrag Anrufen Telefon Telefonat Anruf § 106 107 108 TKG §18 Anscheinsvollmacht Rechnung
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