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Rechtsschutzversicherung kann Rechtsanwalt nicht wegen fehlerhafter Beratung in Regress nehmen; §§ 1, 17, 18 ARB 2000
OLG Celle, AZ: 3 U 83/10, 05.07.2010
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsschutzversicherung Deckungssachutz Deckungszusage Frank Dohrmann Bottrop
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