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Auch ein gemeinnütziger Verein kann durch das sog. Nebenzweckprivileg unternehmerisch tätig werden
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 88/80, 29.09.1982
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Keywords: Idealverein gemeinnütziger Verein Unternehmen Geschäftsbetrieb wirtschaftlich BGB 21 22 Berufsfreiheit Art. 12 GG Versicherung ADAC Tochtergesellschaft Satzung Satzungsgemäßen Ziel
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