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Ein eingeschränktes Buffet rechtfertigt Reisepreisminderung, § 651 d BGB
AG München, AZ: 274 C 18111/15, 06.04.2016
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Keywords: Reise Urlaub Ausland Türkei Strand Hotel Zimmer Käfer Insekten Buffet Essen Baustelle Lärm Geräusche Wellness nicht benutzbar Minderung Geld zurück Preis Reisemangel § §§ 346 Abs. 1, 638, 651 c Abs. 3, 651 d BGB
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