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Vorverlegung des Fluges kann Reisemangel darstellen, § 651c Abs.3 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 76/11, 17.04.2012
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Keywords: Reise Pauschalreise urlaub Ausland Fliegen Flug Hinflug Rückflug verlegt Kosten Hotel
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