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Keine starre Frist von 14 Tagen bei der Einzahlung der Gerichtskosten zum Zwecke der Zustellung als "demnächst", §§167 ZPO; 12 Abs. 1 GKG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 103/16, 29.09.2017
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Fristwahrung fristwahrend Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Klagezustellung fristgerecht Kostenvorschuss Anweisung Überweisung
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