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Bauunternehmer haftet nicht, wenn Auftraggeber Nachbesserung verweigert
OLG Dresden, AZ: 13 U 74/16, 19.10.2016
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Keywords: Baurecht Baumängel Schuldner Glauber Gesamtschuldner Treu und Glauben § 242 BGB Leistung Forderung Ausgleichungspflicht Mängel Schadenersatz Vertrag Bauvertrag Haftung Architekt Bauunternhmer Rechtsmissbrauch rechtsmissbräuchlich Inanspruchnahme
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