Detailansicht Urteil
Mieter haftet für Schäden, wenn Schlüssel gestohlen wird; § 280 I, 249 I BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 151/07, 11.02.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Miete Mietwohnung Wohnung Vermieter Haus Dieb Diebe Einbruch Diebstahl Schlüssel verloren gestohlen schloss Tür austauschen Austausch Schlosser Kosten Rechnung Schaden Schadenersatz Ersatz ersetzen
Ähnliche Urteile
- Ablehnungsgesuch gegen einen Richter kann der Verwirkung unterliegen; § 43 ZPO
- Wer vertritt die verwalterlose Eigentümergmeinschaft in einem Gerichtsverfahren? - Haftet ein Wohnungseigentümer für ein verursachtes Gerichtsverfahren?
- Vertreter eines Wohnungseigentümers wird der Versammlung verwiesen, alle Beschlüsse sind anfechtbar
- Beschlussfassung zur Genehmigung des "Ausbaus des Spitzbodens zu Wohnzwecken" ist mangels Bestimmtheit nichtig
- GoA: Vermieter läßt Pkw des Mieters abschleppen. Wer haftet für die Abschleppkosten?; §§ 859, 226, 242 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Sondereigentum Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Jahresabrechnung Garage Veränderung Treppenlift Mietminderung Organisationsbeschluss Kündigung Tierhaltung Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Miete Beirat Wurzeln Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Makler Verwaltungsbeirat Verkehrsunfall Arzthaftung Kurioses Verwalter Telefonwerbung Schimmel Protokoll Abschleppen Abmahnung Beschluss Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
