Detailansicht Urteil
Mieter haftet für Schäden, wenn Schlüssel gestohlen wird; § 280 I, 249 I BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 151/07, 11.02.2008
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Mieter Miete Mietwohnung Wohnung Vermieter Haus Dieb Diebe Einbruch Diebstahl Schlüssel verloren gestohlen schloss Tür austauschen Austausch Schlosser Kosten Rechnung Schaden Schadenersatz Ersatz ersetzen
Ähnliche Urteile
- Grund für Eigenbedarfskündigung muss nur bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortbestehen
- Zu schwierigen Standardproblemen im Nachbarrecht: Kameraüberwachung, Grenzzaun, Überhang, zu geringe Grenzabstände, §§ 31, 32, 42 NachbG NRW, 908, 910, 1004 BGB
- Zum Anspruch auf Abberufung eines nichtzertifizierten Verwalters trotz bestandskräftiger Neubestellung; §§ 18, 19 WEG
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Sofortiges Anerkenntnis? - Nachweis des nicht erfolgten Zugangs einer Rechnung obliegt dem Adressaten - Absender obliegt nur die sekundäre Darlegungslast
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Miete Arzthaftung Wurzeln Makler Sondereigentum Treppenlift Nachbarrecht Schimmel Verwaltungsbeirat Kündigung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Veränderung Wirtschaftsplan Garage Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Kurioses Beirat Anfechtungsklage Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Jahresabrechnung Abmahnung Verwalter Organisationsbeschluss Beschluss Mietminderung Protokoll Tierhaltung Gegenabmahnung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!