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Rechung mit Zahlungsdatum ist keine verzugsbegründende Mahnung, § 286 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: III ZR 91/07, 25.10.2007
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Keywords: Verzug Mahnung Abmahnung zahlt liefert nicht Geld Schaden Rechnung Vertrag Frist Verbraucherbelehrung und Schuldnerverzug; Rechnung mit Angabe eines Zahlungsziels keine Mahnung; Saldo aus Betriebskostenabrechnung
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