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Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn das gekaufte Auto zu langsam ist; § 323 Abs. 5 BGB
LG Nürnberg-Fürth, AZ: 12 O 8712/12, 06.06.2014
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Keywords: Neuwagenkauf Sachmangel und Rücktrittsrecht Käufers Abweichung Motorleistung Drehzahl Kaufvertrag Schadenersatz Geld zurück Geschwindigkeit zu langsam beschädigt Kaputt
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