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Gericht muss Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung laden, § 411 III ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 50/96, 17.12.1996
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Keywords: Zivilprozessrecht ZPO Anwalt Beweis Arzt Verletzung Verrenkung OP fehlgeschlagen nicht geholfen nichts gebracht Bruch gebrochen arm Bein Schadenersatz Anspruch Heilung
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