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Zum Wirksamwerden eines Veräußerungsverbots bei einem Konkursverfahren; § 106 Abs. 3 KO
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 41/98, 14.12.2000
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Ein nach § 106 Abs. 1 Satz 3 KO erlassenes allgemeines Veräußerungsverbot, das nach Tag, Stunde und Minute datiert ist, wird bereits mit Erlass wirksam wird.

Ein Treuhandverhältnis entsteht nicht dann, wenn die Anleger auf ein allgemeines Geschäftskonto der Gemeinschuldnerin gezahlt haben und ihre Gelder von deren eigenen Geldern nicht unterscheidbar waren.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
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