Detailansicht Urteil
Vertragspartei weigert sich zur Anpassung des Vertrages bei einer Störung der Geschäftsgrundlage; § 313 BGB.
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 17/11, 30.09.2011
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von iurado
Keywords: Vertrag Störung der Geschäftsgrundlage Grundstück zu klein als Angenommen Kaufvertrag Vertragsanpassung Kaufpreis mindern reduzieren Rücktritt vom Vertrag widerrufen anfechten Schadensersatzanspruch Geld Verpflichtung der anderen Partei zur Mitwirkung an der Anpassung bei Anspruch des durch eine Störung der Geschäftsgrundlage benachteiligten Partei auf Vertragsanpassung
Ähnliche Urteile
- Ist-Jahresabrechnung ist unwirksam, § 28 Abs. 2 S. 1 WEG
- Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Missachtung des Beschwerdevorbringens gegen eine Kostenentscheidung; Art 103 GG
- Ist-Jahresabrechnung ist nichtig; Keine Einstellung von Hausgeldrückständen des Vorjahres in der Abrechnung; HAndwerksrechnungen sind unabhängig vom Verschulden eines Eigentümers auf alle Eigentümer umzulegen
- Parken vor der eigenen Garage maximal 15 Minuten gestattet
- Keine eigenmächtige Ahndung von Parkverstößen durch PARKcontrol24 Ltd.; §§ 1004, 823 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Garage Gemeinschaftseigentum Kurioses Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Organisationsbeschluss Tierhaltung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Wurzeln Wirtschaftsplan Eigentümerversammlung Abmahnung Makler Verwaltungsbeirat Arzthaftung Verkehrsunfall Protokoll Teilungserklärung Beschluss Miete Schimmel Sondereigentum Telefonwerbung Mietminderung Beirat Anfechtungsklage Kündigung Veränderung Treppenlift Jahresabrechnung Abschleppen Verwalter Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
