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Nacherfüllung schließt Rücktritt aus, auch hinsichtlich eines arglistig verschwiegenden Mangels; 323 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 147/09, 12.03.2010
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Keywords: Kein Rücktrittsrecht des arglistig getäuschten Wohnungskäufers, sofern Verkäufer Mängel fristgerecht beseitigt, auch wenn Fristsetzung entbehrlich war Kaufvertrag Mietvertrag miet Wohnung Haus Mangel Mängel Verschwiegen nicht gesagt getäuscht Verkäufer Vermieter Rücktritt Widerruf anfechten Anfechtung verschweigen WEG Wohnungseigentümergemeinschaft
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